Fr die UN-Nummern 3532 und 3534 mssen die Gropackmittel (IBC) so ausgelegt und gebaut sein, dass sie das Freisetzen von Gas oder Dampf ermglichen, um einen Druckaufbau zu verhindern, der bei einem Verlust der Stabilisierung zu einem Zubruchgehen des Gropackmittels (IBC) fhren knnte.